Biotaugliche Aromastoffe

Das Inkrafttreten der neuen Bio Verordnung führt 2023 zu Änderungen bei den zugelassenen Aromen und Extrakten, die in bio-zertifizierten Produkten verwendet werden dürfen. Wo aber liegen die Unterschiede genau?

Ein Markt mit grossem Wachstum

Global betrachtet wird dem Markt für Bio-Produkte ein jährliches Wachstum von 15.4 % für die Jahre 2019 bis 2024 prognostiziert. Die Europäische Union stellt dabei nach den USA den zweitgrössten Einzelmarkt für Lebensmittel in Bioqualität dar.

Das kontinuierliche Wachstum im Bio-Segment ist vor allem auf das zunehmende Gesundheitsbewusstsein der Verbraucher und das steigende Interesse an Natürlichkeit, Clean Labelling und Transparenz der Produkte zurückzuführen. Auch das wachsende Umweltbewusstsein der Konsumenten gibt diesem Trend weiteren Antrieb.

Neue Bio-Verordnung

Das Inkrafttreten der neuen Bio Verordnung führt 2023 zu Änderungen bei den zugelassenen Aromen und Extrakten, die in bio-zertifizierten Produkten verwendet werden dürfen. Neu müssen in bio-zertifizierte zugesetzte Aromastoffe entweder selber bio-zertifiziert sein oder aus mindestens 95% aus der namensgebende Quelle sein, und die restlichen 5% aus anderen natürlichen Quellen.

Bio-zertifizierte Aromen

Der Einsatz Bio-zertifizierter Aromen und Extrakte ist obligatorisch bei einer Dosierung ab 5 % (z.B. bei Seasonings, Getränkegrundstoffen, etc.)

Um Produkte auf Basis von ausschliesslich Bio-zertifizierten Zutaten herzustellen, müssen auch die Aromen in der Rezeptur selbst zertifiziert sein.

  • Bio-zertifizierte Aromen/Extrakte
  • Status mind “Natürliches X-Aroma” (FTNS) oder X-Extrakt (aus der namensgebenden Quelle)
  • Anteil konventioneller Inhaltsstoffe innerhalb des Bio-Produktes (inkl. dem Aroma in der Anwendung) geringer als 5 %
  • Anforderungen zum Ausschluss von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) müssen erfüllt sein
Bio-geeignete Aromen

Liegt der Anteil aller Zutaten nicht-biologischen Ursprungs (inkl. Aroma) innerhalb einer Rezeptur unter 5 % (z.B. bei einer Aromen-Dosierung von 0.1 % in der Produktrezeptur des Endproduktes) können auch konventionelle/bio-geeignete Aromen verwendet werden, um den Bio-Anforderungen zu genügen.

  • Status mind “Natürliches X-Aroma” (FTNS) oder X-Extrakt (aus der namensgebenden Quelle)
  • Anteil konventioneller Inhaltsstoffe innerhalb des Bio-Produktes (inkl. dem Aroma in der Anwendung) geringer als 5 %
  • Anforderungen zum Ausschluss von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) müssen erfüllt sein

Unser Portfolio an bio-zertifizierten und bio-geeigneten Aromastoffe ermöglicht Ihnen die Herstellung anspruchsvoller Bio-Produkte auf Basis authentischer Geschmacksprofile um den neuen Bio-Regularien zu entsprechen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Formulierung Ihrer Produkte.